Ziel ist die Bestandsaufnahme der Einträge von synthetischen Fasern aus Kleidung, die beim Waschvorgang freigesetzt werden. Ein jüngeres Gutachten für das Umweltbundesamt kam zu einer Abschätzung, dass „Fleece“-Pullover (Kleidungsstücke aus mit Chemiefasern hergestellten Velourstoffen) 1 % bis 5 % ihres Gewichtes während einer geschätzten fünfjährigen Nutzungsphase in Waschgängen verlieren. Diese Menge scheint übertrieben hoch zu sein und auch nicht gedeckt mit dem angegebenen Maximalwert an in der Waschmaschine freigesetzten Fasern aus der vom Umweltbundesamt angeführten australischen Studie; d. h. weniger als 4 mg, entsprechend weniger als 0,001 % des Gewichts des Kleidungsstücks. Weitere Verluste an Faserflug beim Tragen sind natürlich vorhanden, die teilweise auch ins Abwasser gelangen können, aber auch damit sollte der Verlust unter 1 % bleiben.
Ergebnisse bzw. Lösungsansatz: In den biologischen Stufen der Kläranlagen sollten Fasern unabhängig von ihrer Zusammensetzung von der Biozönose des Klärschlamms bewachsen und mit dem Klärschlamm aus dem Abwasser entfernt werden (isolierte und unbewachsene Fasern sollten andererseits wegen ihrer gegenüber Wasser höheren Dichte im Nachklärbecken sedimentieren). Gelangt ein Teil dieser eingebetteten Faserpartikel mit dem Austrag von Belebtschlammflocken durch die Kläranlage hindurch auch in die Vorfluter, lassen sich diese Mikroverunreinigungen durch zusätzliche Filtrationsstufen bis auf 0.02 Fasern/l weiter reduzieren. Grundsätzlich ist Klärschlamm einer geordneten Entsorgung zuzuführen. Hierfür stehen in Deutschland geeignete und etablierte Verwertungsverfahren zur Verfügung.