International

Aufgrund der vermehrten Aufmerksamkeit und des wachsenden Wissenstandes bezüglich der Auswirkungen von Meeresmüll, wurden in den letzten Jahren verstärkt Maßnahmen und Regularien erarbeitet, die sich der Verbesserung der Situation widmen. So gibt zum Beispiel die Agenda 2030 ein  Ziel für die Meeresmüllverhütung und-verringerung vor. Ziel 14 über das Leben unter Wasser sieht vor, bis 2025 alle Arten der Meeresverschmutzung, insbesondere durch vom Lande ausgehende Tätigkeiten und namentlich Meeresmüll und Nährstoffbelastung, zu verhüten und erheblich zu verringern. Des Weiteren strebt  die Abschlussresolution „Die Zukunft, die wir wollen“ des UN-Gipfels Rio+20, 2012 die Verminderung des Müllaufkommens im Meer an. In Artikel 163 der Resolution heißt es: „Wir verpflichten uns ferner, auf der Grundlage der gesammelten wissenschaftlichen Daten Maßnahmen zu ergreifen, um den Meeresmüll bis 2025 erheblich zu verringern und so eine Schädigung der Küsten- und Meeresumwelt zu verhindern.“

Auch im Rahmen des ersten und zweiten Treffens der Umweltversammlung der Vereinten Nationen in den Jahren 2014 und 2016 (United Nations Environment Assembly (UNEA)), wurden jeweils Resolutionen zum Thema Meeresmüll verabschiedet. In diesen werden die Schließung von Wissenslücken über Eintragswege und Auswirkungen von Meeresmüll sowie die Erarbeitung von regionalen Maßnahmen gefordert. Weitere internationale Abkommen betreffen direkt oder indirekt das Thema Meeresmüll. Das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe (MARPOL), insbesondere Anlage V, befasst sich speziell mit Mülleinträgen durch die Schifffahrt. Die London-Konvention zur Vermeidung von Meeresverschmutzung durch die Verklappung von Müll und anderem Material sowie das strikter gefasste London Protokoll, beschäftigen sich mit dem Management aller Meeresverschmutzungsquellen. Im Juni 2015 sowie im Juli 2017, wurden unter deutscher Federführung ein G7-Aktionsplan beziehungsweise ein G20-Aktionsplan zur Bekämpfung der Meeresvermüllung erarbeitet und verabschiedet. Beide Aktionspläne zielen auf globale Umsetzung und decken ein breites Handlungsspektrum ab, sehen Maßnahmen für Eintragsquellen an Land und auf See vor, adressieren die Frage der Entfernung des Mülls aus dem Meer und sehen die Förderung von Forschung und Öffentlichkeitsarbeit vor. Sie unterstreichen die Notwendigkeit einer engen regionalen Zusammenarbeit und einer stärkeren Bewusstseinsbildung, damit Abfälle im Meer vermieden und zudem nicht länger als Müll, sondern als Ressource verstanden werden. Der G20 Aktionsplan zu Meeresmüll fokussiert auf Maßnahmen zu Abfallvermeidung, Abfallmanagement und Ressourceneffizienz und bezieht dabei sozio-ökonomische Aspekte, Bewusstseinsbildung und Forschung mit ein.

Europäisch und Regional

Der Europäische Beitrag zur Umsetzung der verschiedenen internationalen Maßnahmen besteht unter anderem in den für die verschiedenen Meeresregionen erarbeiteten Aktionsplänen zu Meeresmüll. Auf der von Deutschland gemeinsam mit der Europäischen Kommission veranstalteten internationalen Konferenz zum Thema Prävention und Management von Meeresmüll im April 2013 wurden Maßnahmenvorschläge diskutiert und erarbeitet. Ziel der Konferenz war die Initiierung oder Weiterentwicklung regionaler Aktionspläne zur Vermeidung weiterer Einträge und Reduktionen vorhandener Abfälle für die europäischen Meeresregionen des Nordost-Atlantiks, der Ostsee, des Mittelmeeres und des Schwarzes Meeres. Für drei der vier europäischen Meeresregionen, die Ostsee, den Nordost-Atlantik inklusive der Nordsee und das Mittelmeer gibt es mittlerweile einen Regionalen Aktionsplan gegen Meeresmüll (ausstehend noch für das Schwarze Meer). Der OSPAR-Aktionsplan für den Nordostatlantik wurde 2014 angenommen und gilt für den Zeitraum von 2014 bis 2021. Die Anrainerstaaten des Ostseeraumes haben den Regionalen Aktionsplan gegen Meeresmüll 2015 im Rahmen des Helsinki-Übereinkommens (HELCOM) verabschiedet. Beide Pläne wurden unter deutscher Federführung erarbeitet und sehen zahlreiche Maßnahmen in verschiedenen Themenbereichen vor, die die Anrainerstaaten beabsichtigen durchzuführen. Je nach Region werden unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt, die sich an den Haupteintragswegen und häufig auftretenden Meeresmüllarten orientieren. Visionäres Ziel beider Pläne ist es, dass künftig keine Abfälle mehr in die Meere gelangen und ein Teil des bereits im Meer befindlichen Mülls entfernt wird. Die Pläne beinhalten ähnliche Handlungsfelder und Maßnahmenschwerpunkte: Landseitige und seeseitige Eintragsquellen, die Entfernung des Mülls aus der Meeresumwelt sowie Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit.

Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (2008/56/EG, MSRL) sieht vor, einen guten Umweltzustand der Meeresgewässer bis 2020 zu erreichen oder zu erhalten. Ein guter Umweltzustand in Bezug auf Meeresmüll liegt dann vor, wenn die Eigenschaften und Mengen der Abfälle im Meer keine schädlichen Auswirkungen auf die Küsten-und Meeresumwelt haben. Die Implementierung der MSRL umfasst die Aufstellung von Maßnahmenprogrammen, um den guten Umweltzustand zu erreichen.

Das Recht der Europäischen Union ist darüber hinaus auch einschlägig für die Regulierung einer Vielzahl von Eintragswegen von Meeresmüll. So beinhalten unter anderem die Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) oder die Richtlinie zur Verringerung des Verbrauchs von leichten Kunststofftragetaschen (2015/720/EU) relevante Vorgaben für die Verringerung von Meeresmüll. Darüber hinaus befinden sich einige Gesetzgebungsakte der Europäischen Union in der Überarbeitung, auch in Bezug auf ihre Relevanz für die Vermüllung der Meere. Dies bezieht sich unter anderem auf die Revision der Richtlinie der Hafenauffangeinrichtungen (2000/59/EG).

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