Die europäischen, regionalen und internationalen Vorgaben gegen Meeresmüll werden u. a. durch rechtliche Regelungen oder fachliche Maßnahmen national unterstützt. Mit der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) hat die EU einen rechtsverbindlichen Rahmen geschaffen, innerhalb dessen die EU-Mitglieder die notwendigen Maßnahmen ergreifen müssen, um spätestens bis zum Jahr 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten. Die Umsetzung der MSRL wird gemeinschaftlich für den gesamten deutschen Teil der Nord-und Ostsee durchgeführt. Verantwortlich ist der Bund/Länder-Ausschuss für die Nord-und Ostsee (BLANO), der als national zuständige Stelle die Koordinierung und Abstimmung der MSRL-Umsetzung wahrnimmt. Im Rahmen der BLANO-Facharbeitsgruppe „Abfälle im Meer“ arbeiten Experten daran, die Umsetzung der MSRL in ihren verschiedenen Schritten zu unterstützen und fachlich zu begleiten (Bewertung des aktuellen Umweltzustands, Beschreibung des guten Umweltzustands, Festlegung von Umweltzielen, Erstellung und Durchführung eines Monitorings, Erstellung und Umsetzung eines Maßnahmenprogramms).
Um das aus der MSRL abgeleitete nationale Umweltziel „Meere ohne Belastung durch Abfall“ zu erreichen, enthält das deutsche Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie die im Folgenden gelisteten Aktionsfelder. Die Bandbreite möglicher Maßnahmenvorschläge in jedem Aktionsfeld bietet verschiedene Handlungsoptionen für die Umsetzung. Um die Maßnahmenumsetzung zu unterstützen und zu operationalisieren wurde der Runde Tisch Meeresmüll etabliert.