Laut einer Studie der EU Kommission aus dem Jahr 2018 machen Fanggeräte bzw. Teile davon aus der Fischerei einen durchschnittlichen Anteil von rund 30 % (nach Stückzahl) des Meeresmülls in europäischen Meeresgewässern aus.
Mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verringerung der Mülleinträge ins Meer hat Deutschland im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL 2008/56/EG) die Maßnahme "Müllbezogene Maßnahmen zu Fischereinetzen und –geräten“ im Maßnahmenprogramm 2016 (BMUB 2016a und 2016b) als eine von neun Maßnahmen zum Themenbereich Meeresmüll an die EU-Kommission gemeldet. Zusammen mit anderen Handlungssträngen sollen Anreize geschaffen werden, um Entsorgungsmöglichkeiten für Fanggeräte in den Fischereihäfen zu schaffen, bzw. zu optimieren. Im Fokus stehen dabei sowohl alte und ausgediente, als auch zufällig aufgefischte, bzw. geborgene Fanggeräte. Schlussendlich soll darüber ein Beitrag geleistet werden, die Belastung der Meere durch Kunststoffmüll zu reduzieren.
Der Bericht stellt eingangs den aktuellen Kenntnisstand zu Entsorgungs- und Recyclingmöglichkeiten von Fanggeräten zusammen, ergänzt durch Beispiele aus der nationalen und internationalen Praxis. Darauf aufbauend wurden von der AG Seebasierte Einträge Empfehlungen entwickelt. Ziel der Empfehlungen ist es Politik, Verwaltung, Betreiber deutscher Fischereihäfen, Fischer und Netzhersteller bei der Entwicklung und Umsetzung von Lösungsstrategien für die Entsorgung von Fanggeräten wie z. B. Netzen zu unterstützen.
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Download: Empfehlungen zur Entsorgung von Fanggeräten aus der Fischerei | 1.68 MB |